Regelungen für Jg. 5-11
Minderjährige Schüler/-innen müssen bei Krankheit von ihren Erziehungsberechtigten bei der Schule (Klassenlehrkraft) entschuldigt werden. Dies erfolgt nach der Genesung durch eine schriftliche Entschuldigung unter Angaben von Gründen im Entschuldigungsheft. Das Entschuldigungsheft muss der Klassenlehrkaft bzw. der Kursleiterin/dem Kursleiter unverzüglich, d.h. sofort nach Rückkehr, vorgelegt werden.
Wird eine Entschuldigung nicht unverzüglich eingereicht, gelten die gefehlten Stunden als unentschuldigt.
Regelungen in Jg. 12 und 13
Auch die Schüler/-innen in Jg. 12 und 13 müssen bei Krankheit von ihren Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Volljährige können dies für sich selbst tun. Es ist sinnvoll, die Tutorin / den Tutor über die Erkrankung per E-Mail zu informieren.
Nach der Genesung wird der Kursleiterin / dem Kursleiter UND der Tutorin / dem Tutor im Entschuldigungsheft eine schriftliche Entschuldigung unter Angaben von Gründen vorgelegt.
Wird eine Entschuldigung nicht unverzüglich eingereicht, gelten die gefehlten Stunden als unentschuldigt.
Wenn am Tag der Erkrankung eine Klausur geschrieben wird, melden die Erziehungsberechtigten die Schüler/-innen sofort, spätestens bis 8 Uhr am Tag der Klausur, telefonisch im Sekretariat ab. Volljährige Schüler/-innen können dies selbst tun. In der nächsten Stunde legen die Schüler/-innen der Kursleiterin/dem Kursleiter bzw. der Tutorin/dem Tutor unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung vor.
Bei Erkrankung während der Schreibphase der Facharbeit in Jg. 12, müssen besondere Vorgaben beachtet werden, auf die gesondert hingewiesen wird.
Beurlaubungen
Beurlaubungen vom Unterricht bis zu einem Tag müssen vorher bei der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor / der Tutorin beantragt werden. Beurlaubungen ab zwei Tagen Dauer sowie unmittelbar vor oder nach den Ferien müssen direkt beim Schulleiter beantragt werden.