Was ist das?
Der JugendKammerchor ist ein Angebot für Chorsängerinnen und -sänger aus dem Jugendchor, also für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 – 13. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Aufnahmeprüfung, in der der Bewerber zeigt, dass er mit seiner Stimme schon recht sicher umgehen kann. Diese Prüfung findet jeweils einmal im Schuljahr, ungefähr 3 Wochen nach Beginn der Probenarbeit mit dem Jugendchor statt.
Was muss ich bei der Aufnahmeprüfung bewältigen?
Jeder Bewerber singt zunächst einen Ausschnitt aus einem beliebigen Song – alleine, mit Playback oder Begleitung. Anschließend werden kleine Übungen und Ausschnitte aus dem bisher geprobten Programm gesungen. Abschließend kannst du beim Vom-Blatt-Singen zeigen, wie schnell du neue Noten lernst und ob du deine Stimme beim Kanonsingen alleine halten kannst.
Was geschieht, wenn ich nicht bestehe?
Wenn du nicht bestehst, singst du selbstverständlich weiter beim Jugendchor mit, sammelst hier weitere Erfahrung und Übung und kannst dich im nächsten Jahr erneut bewerben.
Wie viele Teilnehmer hat der JugendKammerchor und wann probt er?
Zur Zeit singen im JugendKammerchor 26 Schülerinnen und Schüler. Der Chor probt immer dienstags im Anschluss an den Jugendchor von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr.
Kann ich auch nur im JugendKammerchor und nicht im Jugendchor singen?
Nein. Voraussetzung für die Teilnahme am JugendKammerchor ist auch das gleichzeitige Singen im Jugendchor.
Hast du Lust auf ein Mitwirkung im JugendKammerchor bekommen? Dann komme nächstes Jahr in den Jugendchor und melde dich im nächsten Jahr einfach zur Aufnahmeprüfung an.