Schulordnung

Stand: 05/2020

Allgemeine Grundsätze

Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer verhält sich so, dass der Unterricht erfolgreich, störungsfrei und effektiv verläuft.

Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen.

Jeder achtet darauf, offen für andere zu sein und den anderen zu respektieren. Meinungsäußerun¬gen sind erwünscht. Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit der Kritik verbessern will. Kritik soll nicht verletzen, sondern helfen.

Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten angewiesen.

Jeder bemüht sich um Höflichkeit und Hilfsbereitschaft und behandelt andere so, wie er behandelt werden möchte.

1. Schulbeginn/Unterrichtszeiten

Der Unterricht an der Herderschule beginnt um 8.00 Uhr mit der 1. Stunde. Ab 7.45 Uhr gibt es eine Frühaufsicht. Die Busaufsicht beginnt um 7.30 Uhr.

Vor dem ersten Klingeln halten sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhöfen oder in der Osthalle auf. Anschließend begeben sie sich zu ihren Unterrichtsräumen.

Ist die Lehrkraft bis 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht zum Unterricht erschienen, gibt die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Sekretariat Nachricht.

2. Verhalten im Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte halten sich an die Unterrichtsregeln. Dazu gehört es, pünktlich im Unterricht zu erscheinen. Dazu gehört es auch, zuzuhören, die anderen ausreden zu lassen, ihre Beiträge ernst zu nehmen und bis zum Schluss der Stunde konzentriert mitzuarbeiten.

Es ist selbstverständlich, gut vorbereitet, mit erledigten Hausaufgaben und mit allem notwendigen Unterrichtsmaterial versehen zum Unterricht zu erscheinen.

3. Verhalten in den Pausen

In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (5-10) die Klassenräume und halten sich in der Pausenhalle und auf den Schulhöfen auf.

Alle Lehrkräfte, die in der 2. bzw. 4. Stunde in den Klassen- und Kursräumen des Hauptgebäudes in der Sekundarstufe I Unterricht erteilen, schließen mit Beginn der großen Pause die jeweiligen Räume ab. Diese Regelung gilt auch für die Jahrgangsstufe 9, wenn diese Unterricht am Hauptstandort hat.

Nur die Klassendienste der Jahrgangsstufe 5 und jener 6. Klassen, die ihren Klassenraum im Anbau haben, dürfen dort ihre Aufgaben erfüllen.

Die Klassendienste der Sekundarstufe I, die ihre Klassenräume im Hauptgebäude haben, verrichten ihre Aufgaben in den kleinen Pausen und ggf. in der 3. großen Pause.

Schülerinnen und Schüler, die während der großen Pause die Räume wechseln, zum Beispiel vom Anbau in einen Fachraum, haben die Möglichkeit, ihre Sachen ordentlich an der Fensterseite zum Innenhof vor dem entsprechenden Raum oder neben der Tür des entsprechenden Raumes abzulegen und danach sofort in die Pause zu gehen.

Schülerinnen und Schüler, die während der großen Pause von einem Fachraum in den Anbau wechseln, legen ihre Schulunterlagen in ihrem Klassenraum ab und begeben sich danach in die Pause.

Die Pausenaufsichten übernehmen die Lehrkräfte.

Schülerinnen und Schüler, die nach der 2. oder 4. Unterrichtsstunde zum Sportunterricht gehen, können mit Beginn der großen Pause ihre Taschen und Sportutensilien an der Flurseite links neben der Eingangstür zur Turnhalle ordentlich ablegen. Danach begeben sie sich in die Pause.

Bei ungünstigen Witterungsbedingungen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 und 6 in der Osthalle auf. Ab der Jahrgangsstufe 7 können die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen verbleiben. Ein besonderes Klingelzeichen kündigt diese Pausenregelung an.

Kurz vor Pausenende schließen die Kolleginnen/Kollegen der Geschossaufsichten die Klassenräume wieder auf.

4. Verhalten in den Freistunden

In den Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen in der Pausenhalle auf.

Der Aufenthalt auf den Fluren im 1. und 2. Stockwerk ist untersagt, um Unterrichtsstörungen auszuschließen.

Sollte der Klassenraum einer Lerngruppe während der Freistunde nicht durch eine andere Lerngruppe belegt sein, kann ab der Jahrgangsstufe 11 auch dieser von der jeweiligen Klasse als Arbeitsraum genutzt werden. Für Ordnung und Arbeitsruhe sorgt die Gruppe, die diesen Raum nutzt, selbst. Benachbarte Lerngruppen dürfen in ihrem Unterricht nicht gestört werden.

Auch die Schulhöfe können in den Freistunden genutzt werden. Dabei darf aber der laufende Unterricht nicht durch Lärm gestört werden.

Das Bestellen beim Bring-Service ist untersagt.

5. Verlassen des Schulgeländes

Sowohl in der Unterrichtszeit, als auch in den Freistunden dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Jg. 5 – 10) das Schulgrundstück nicht unbefugt verlassen (Niedersächsisches Schulgesetz §62). In Ausnahmefällen kann die Klassenlehrkraft oder eine Fachlehrkraft die Genehmigung zum Verlassen des Schulgrundstückes erteilen.

Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler verlassen das Schulgelände in Freistunden und Pausen auf eigene Gefahr.

6. Verhalten im Schulgebäude

Im Gebäude, besonders auf den Treppen und Fluren, verhalten sich alle so, dass niemand behindert wird oder gar zu Schaden kommt. Daher dürfen die Schülerinnen und Schüler im Gebäude weder rennen noch Ball spielen und keine Rollerskates, Skateboards oder Roller nutzen.

Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

7. Verhalten in den Klassenräumen

Mit vielen Ideen und mit viel Arbeit gestalten die Klassen ihre Klassenräume. Jede Klasse, die zu Gast in einem anderen Klassenraum ist, sollte dies beachten.

Offene Getränke dürfen nicht in die Klassenräume mitgenommen werden.

8. Verhalten auf dem Schulgelände

Im Außenbereich, vor allem auf den Spielgeräten, verhalten sich alle so, dass weder Personen- noch Sachschäden entstehen. Das Schneeballwerfen ist untersagt.

Für alle Schülerinnen und Schüler ist es selbstverständlich, sich rücksichtsvoll gegenüber den Anwohnern zu verhalten. Dazu gehört es, dass weder unzumutbarer Lärm gemacht wird, noch Abfall in die Vorgärten der benachbarten Häuser geworfen oder Zäune beschädigt werden.

Fahrräder sollen entweder im Fahrradkeller oder im Unterstand vor der Herderschule bzw. an den Fahrradständern abgestellt und sorgfältig angeschlossen werden. Motorisierte Zweiräder sollen im Bereich der Fahrradständer geparkt werden.

Der Parkplatz ist nur für Autos der Lehrkräfte bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule reserviert. Die als „reserviert“ gekennzeichneten Parkplätze sind während der gesamten Unterrichtszeit für die zwischen Außenstelle und Hauptgebäude wechselnden Lehrkräfte freizuhalten.

9. Schulschluss/Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss achtet jede Klasse/jeder Kurs und jede Lehrkraft vor Verlassen des jeweiligen Klassen- oder Fachraumes auf Folgendes:

Im Raum sind alle Fenster und Klappen geschlossen, die Tafel ist gewischt, die Lampen sind ausgeschaltet und die Stühle hochgestellt.

Der Raum ist für die Reinigungskräfte besenrein zu hinterlassen.

Bleiben Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsschluss noch in der Schule, halten sie sich in der Pausenhalle auf.

An den Bushaltestellen verhalten sich die Schülerinnen und Schüler untereinander und gegenüber Anwohnern und Passanten rücksichtsvoll. Sie beschädigen oder verunreinigen nicht umliegendes Gelände und Gärten. Den Aufforderungen der Aufsichtskraft ist unbedingt Folge zu leisten, um Gefahren an der Haltestelle zu verringern.

10. Klassendienste

Jede Klassenlehrkraft der Sekundarstufe I teilt zu Beginn des Schuljahres und danach in regelmäßigen Abständen in ihrer Klasse Klassendienste ein und trägt diese in das Klassenbuch ein. Aufgaben dieser Dienste sind: Tafelwischen, Müllentsorgung, Lüften, Fegen des Raumes, Klassenbuchführung und das Achten auf Einhaltung der Energiesparweise (Heizung, Lüftung, Beleuchtung). Über Schäden, die im Klassenraum entstanden sind, informieren die jeweiligen Schülerinnen und Schüler die Klassenlehrkraft und den Hausmeister.

Auch in der Sekundarstufe II (Jg. 11-13) werden in Absprache mit den Klassenlehrkräften bzw. den unterrichtenden Kurslehrkräften Klassendienste benannt.

Jede Klasse der Jahrgangsstufe 5 – 10 ist für Sauberkeit und Ordnung eines bestimmten Außenbereiches verantwortlich. Organisatorische Absprachen dazu treffen die jeweiligen Klassenlehrkräfte.

11. Rauchen, Alkohol, Drogen

Der Konsum jeglicher Drogen ist auf dem Schulgelände zu jeder Zeit untersagt.
„Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.“ (Erlass vom 07.12.2012).

Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

12. Wertsachen, Smartphones und andere elektronische Geräte

Das Mitbringen von Wertsachen, Smartphones und anderen elektronischen Geräten aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik (z.B. Smartwatches) unterbleibt so weit wie möglich. Bei Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.

Folgende Orte sind smartphonefreie Zonen für alle: die Mensa, der Innenhof und der Pausenhof der Jahrgänge 5/6 sowie das SLZ.

Die Smartphone-Nutzung ist auf dem Schulgelände von 07.30 Uhr bis zum Ende der 6. Stunde für die Jahrgangsstufen 5-8 untersagt. In den 9. Klassen darf das Smartphone ausschließlich auf dem Klassenraumflur zum Abrufen des Vertretungsplanes genutzt werden.

Das Abspielen von Musik über Lautsprecher (insbesondere Bluetooth-Boxen) auf dem Schulgelände ist untersagt. Während des Unterrichts müssen Smartphones und andere elektronische Geräte ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden.

13. Entschuldigung bei Krankheit und Versäumnissen

Minderjährige Schüler/Innen müssen bei Krankheit von ihren Erziehungsberechtigten bei der Schule (Klassenlehrkraft) entschuldigt werden. In Ausnahmefällen (z.B. bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen) hat es sich als sinnvoll erwiesen, die Krankheit telefonisch (im Sekretariat) anzuzeigen.

Nach der Genesung wird eine schriftliche Entschuldigung unter Angaben von Gründen im Entschuldigungsheft bzw. Schulplaner der Klassenlehrkaft bzw. der Kursleiterin/dem Kursleiter bzw. der Tutorin/dem Tutor unverzüglich vorgelegt.

Volljährige Schüler/Innen melden sich sofort selbst telefonisch im Sekretariat ab, wenn am Tag der Erkrankung eine Klausur geschrieben wird. Nach der Genesung legen sie eine schriftliche Entschuldigung unter Angaben von Gründen im Entschuldigungsheft bzw. Schulplaner der Kursleiterin/dem Kursleiter bzw. der Tutorin/dem Tutor unaufgefordert in der ersten Stunde vor.

Wird eine Entschuldigung nicht rechtzeitig eingereicht, gelten die gefehlten Stunden als unentschuldigt.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 und 13 müssen weitere Regelungen, insbesondere bei Erkrankung während der Erarbeitung der Facharbeit, beachtet werden, auf die sie gesondert hingewiesen werden.

Beurlaubungen vom Unterricht bis zu einem Tag müssen vorher bei der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor/der Tutorin, ab zwei Tagen Dauer sowie unmittelbar vor oder nach den Ferien beim Schulleiter beantragt werden.